Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Villa Verdi, Wohnung 9, Wangerooge   

Für die Dauer des geplanten Aufenthalts wird ein Mietvertrag geschlossen.Die Buchungsanfrage kann mündlich, per Mail oder schriftlich erfolgen.

Der Mietvertrag kommt zustande, sobald die Buchung von mir schriftlich bestätigt wird. Die Mietpreise richten sich nach den Reisezeiten.

Die Kurbeiträge müssen vor Ort bei der Kurverwaltung entrichtet werden und sind nicht im Mietpreis enthalten.

1. Rücktritt:                                 

Der geschlossene Mietvertrag verpflichtet den Mieter zur Zahlung des vollen, vereinbarten Mietpreises. Sofern der Mieter die Reise nicht antritt gelten folgende Regelungen:

a) schriftlicher Rücktritt bis zu 3 Monate vor Reiseantritt: Die geleistete Anzahlung von 20 % des Mietpreises verfällt.

b) schriftlicher Rücktritt 1 bis 3 Monate vor Reiseantritt: Es müssen 50 % des Mietpreises gezahlt werden.

c) schriftlicher Rücktritt innerhalb 1 Monats vor Reiseantritt: Der gesamte Mietpreis ist fällig.

Sofern die Wohnung aufgrund Ihrer Bemühungen für den kompletten Zeitraum neu vermietet werden kann, ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zu zahlen.

Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

2. Übergabe der Wohnung:

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Anreise ab 16.00 Uhr. Bei Ihrer Abreise verlassen Sie die Wohnung bitte bis 10.00 Uhr. Nach Möglichkeit versuchen wir die Zeiten für Sie günstiger zu gestalten.

3. Zahlung des Mietpreises:

20 % innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages. Restbetrag 4 Wochen vor Reiseantritt (eingehend).

4. Preisminderung:                    

Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der Ferienwohnung sind dem Vermieter bzw. dem benannten Ansprechpartner vor Ort sofort mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden.

5. Haftung:                                  

Der Mieter und seine Begleitpersonen haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden am Inventar bzw. der Ferienwohnung. Eventuelle Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden und können in der Regel über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden.

6. Reinigung:                              

Der Gast verpflichtet sich, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand zurückzugeben. Die Betten sind vom Gast abzuziehen und die Wäsche auf dem jeweiligen Bett zu belassen.

Das Geschirr sowie Besteck, Gläser und Kochtöpfe sind sauber abgewaschen und abgetrocknet in die jeweiligen Schränke zu räumen. Den Geschirrspüler bitte rechtzeitig anstellen, so dass bis zur Wohnungsübergabe, dass Geschirr fertig gespült und getrocknet von Ihnen in die Schränke eingeräumt werden kann.

Falls eine Nachreinigung nötig sein sollte, wird Ihnen diese nachträglich in Rechnung gestellt. Angefangene Lebensmittel müssen bitte entsorgt werden.

7. Sonstiges:                               

Haustiere sind in der Wohnung nicht gestattet. Ebenso ist das Rauchen in der Wohnung nicht erlaubt.

8. Salvatorische Klausel:          

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.